Hinweisgeberschutzgesetz
Gesetzgebung
Meldeverfahren
Geht ein Hinweis bei uns ein, erhält die hinweisgebende Person (sofern nicht annonym!) eine Eingangsbestätigung und der Hinweis wird dokumentiert.
Der Hinweis sollte so präzise wie möglich verfasst werden. Bestenfalls wird zum Hinweis ein Kontakt angegeben, damit unsere Meldestelle zusätzliche Informationen erfragen kann und die Möglichkeit hat die passenden Folgemaßnahmen einzuleiten.
Innerhalb von drei Monaten erhält die hinweisgebende Person (sofern nicht annonym!) eine Rückmeldung über getroffene Folgemaßnahmen.
Die interene Meldestelle des ASB-Arnstadt arbeitet unabhängig entsprechend der Vorgaben der EU-Whistleblower Richtlinie. Alle persönlichen Angaben und Hinweise werden vertraulich und unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet und sind ausschließlich der für die Meldestelle zuständigen Person bekannt.
Wichtiger Hinweis:
Gemeldete Informationen/ Hinweise können Folgen, wie interne und behördliche Untersuchungsverfahren nach sich ziehen. Hinweisgeber sollten daher nur Informationen übermitteln, bei denen nach bestem (Ge-)Wissen davon ausgegangen wird, dass sie zutreffen. Werden wissentlich falsche oder irreführende Informationen abgegeben und/oder verbreitet, hat die hinweisgebende Person mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Interne Meldestelle des ASB-Arnstadt
Postanschrift:
ASB KV Arnstadt e. V.
Hinweisgeberschutz
Lindenallee 4a
99310 Arnstadt
E-Mail:
hinweisgeber@asb-arnstadt.de
Telefon:
0173 3673953