Ambulante Pflege & Sozialstation

Unsere Services im Bereich ambulante Pflege

Medizinische Behandlungspflege
nach  ärztlicher Verordnung

Unsere Pflegefachkräfte unterstützen Sie bei der medizinischen
Versorgung im Alltag beispielsweise in folgenden Bereichen:

  • Medikamentengabe (z.B. Insulin)
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Kompressionsverbände und Blutzuckermessungen
  • Injektionen
  • Pflege nach Unfall, Operation  und Krankenhausaufenthalt
  • Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz bei chronischen, Erkrankungen Bettlägerigkeit etc.
  • Unterstützung bei Rehabilitation
  • Hausnotruf
  • und vieles mehr auf Anfrage

Versorgung in täglichen Lebensbereichen

Unsere Pflegefach- und Pflegehilfskräfte unterstützen Sie bei der
Versorgung im Alltag beispielsweise in folgenden Bereichen:

  • Unterstützung bei der Körperpflege
    – z. B. Grundpflege, Bäder, Mund- & Haarpflege
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Körperliches Wohlergehen
  • Kleidungswechsel
  • und vieles mehr auf Anfrage
Ihr individuelles Pflege-
und Betreuungskonzept:

Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam, ein Versorgungskonzept für Sie selbst oder Ihre Angehörigen. Wir bieten Ihnen Pflege und Versorgung durch Pflegefach- und Pflegehilfskräfte, für Menschen die unsere Unterstützung benötigen, in ihrer Wohnung an. Gern betreuen wir Sie auch in ihrer Wohngruppe oder in Stätten des betreuten Wohnens.

Übernehmen die Krankenkassen
Pflege- und Betreuungskosten?

Die Kosten werden individuell von der Krankenkasse / Pflegekasse übernommen, sofern Sie eine entsprechende Verordnung oder eventuellen Pflegegrad besitzen und die Krankenkasse / Pflegekasse die Leistung genehmigt hat. Die Mitarbeiter*Innen unseres Pflegedienstes helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung. Selbstverständlich können alle genannten Leistungen ebenfalls als Privatleistungen in Anspruch genommen werden. Sprechen Sie uns gern an.

Bei Fragen zur ambulanten Pflege durch unsere Sozialstation wenden Sie sich bitte an: 03628 51332-22

Ablauf bei Pflege- und Betreuungsbedarf mit Verordnung / Pflegegrad

Schritt 1 Verordnung / Plfegegrad

Sie erhalten oder beantragen:

  • Verordnung vom Hausarzt / Arzt
Schritt 2 Prüfung durch MDK

Prüfung und Einschätzung der Kostenübernahme und Einstufung des Pflegegrades durch den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) vor Ort bei Ihnen.

Schritt 3 Bescheid der Krankenkasse

Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse einen Bescheid über die Einstufung und tatsächliche Kostenübernahme, sowie einer Auflistung der notwendigen Maßnahmen die durch einen Pflegedienst abzudecken wären. 

Schritt 4
Bedarfs-
gespräch mit uns

Sie nehmen Kontakt zu uns auf und leiten Pflegegradeinstufung, Bescheide etc. an uns weiter. Gemeinsam klären wir in einem Bedarfsgespräch den individuellen Umfang des Pflege- und Betreuungskonzeptes für Sie oder Angehörige!

Schulungen für pflegende Angehörige

Wir bieten Ihnen im Rahmen unserer Weiterbildungen auch die Erste-Hilfe Ausbildung sowie Schulungen im Bereich der Angehörigenpflege an.
Beispielsweise können Sie erlernen, wie Sie hilfsbedürftige Angehörige richtig und rückenschonend transportieren und umlagern.

Bei Interesse rufen Sie uns bitte an unter: 03628 51332-0


Sie haben Fragen zur ambulanten Pflege? Nehmen Sie gern Kontakt auf:







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