Ambulante Pflege & Sozialstation

Unsere Services im Bereich ambulante Pflege

Medizinische Behandlungspflege nach  ärztlicher Verordnung

Unsere Pflegefachkräfte unterstützen Sie bei der medizinischen Versorgung im Alltag beispielsweise in folgenden Bereichen:

  • Medikamentengabe (z.B. Insulin)
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Kompressionsverbände und Messen von Vitalzeichen
  • Injektionen
  • Pflege nach Unfall, Operation  und Krankenhausaufenthalt
  • Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz bei chronischen, Erkrankungen Bettlägerigkeit etc.
  • Unterstützung bei Rehabilitation
  • und vieles mehr auf Anfrage

Versorgung in täglichen Lebensbereichen

Unsere Pflegefach- und Pflegehilfskräfte unterstützen Sie bei der
Versorgung im Alltag beispielsweise in folgenden Bereichen:

  • Unterstützung bei der Körperpflege z. B. Grundpflege, Bäder, Mund- &
           Haarpflege
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Körperliches Wohlergehen
  • Kleidungswechsel
  •  Hausnotruf
  • und vieles mehr auf Anfrage

Ihr individuelles Pflege- und Betreuungskonzept:

Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam, ein Versorgungskonzept für Sie selbst oder Ihre Angehörigen. Wir bieten Ihnen Pflege und Versorgung durch Pflegefach- und Pflegehilfskräfte, für Menschen die unsere Unterstützung benötigen, in ihrer Wohnung an. Gern betreuen wir Sie auch in ihrer Wohngruppe oder in Stätten des betreuten Wohnens.

Übernehmen die Krankenkassen Pflege- und Betreuungskosten?

Die Kosten werden individuell von der Krankenkasse / Pflegekasse übernommen, sofern Sie eine entsprechende Verordnung oder eventuellen Pflegegrad besitzen und die Krankenkasse / Pflegekasse die Leistung genehmigt hat. Die Mitarbeiter*Innen unseres Pflegedienstes helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung. Selbstverständlich können alle genannten Leistungen ebenfalls als Privatleistungen in Anspruch genommen werden. Sprechen Sie uns gern an.

Bei Fragen zur ambulanten Pflege durch unsere Sozialstation wenden Sie sich bitte an: 03628 51332-22

Ablauf bei Pflege- und Betreuungsbedarf mit Verordnung / Pflegegrad

Schritt 1
Verordnung / PfLegegrad

Sie erhalten oder beantragen eine Verordnung vom Hausarzt / Arzt






Schritt 2
Prüfung durch Medizinischen Dienst (MD)

Prüfung und Einschätzung der Kostenübernahme und Einstufung des Pflegegrades durch den MD vor Ort bei Ihnen.


Schritt 3
Bescheid der Krankenkasse

Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse einen Bescheid über die Einstufung und tatsächliche Kostenübernahme sowie einer Auflistung der notwendigen Maßnahmen die durch einen Pflegedienst abzudecken wären. 

Schritt 4
Bedarfs-
gespräch mit uns

Sie nehmen Kontakt zu uns auf und leiten Pflegegradeinstufung, Bescheide etc. an uns weiter. Gemeinsam klären wir in einem Bedarfsgespräch den individuellen Umfang des Pflege- und Betreuungskonzeptes für Sie!

Schulungen für pflegende Angehörige

Wir bieten Ihnen im Rahmen unserer Weiterbildungen auch die Erste-Hilfe Ausbildung sowie Schulungen im Bereich der Angehörigenpflege an.
Beispielsweise können Sie erlernen, wie Sie hilfsbedürftige Angehörige richtig und rückenschonend transportieren und umlagern.

Bei Interesse rufen Sie uns bitte an unter: 03628 51332-0


Sie haben Fragen zur ambulanten Pflege? Nehmen Sie gern Kontakt auf:







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